Wichtige Punkte der Hausordnung

Die Nichteinhaltung der nachfolgend angeführten Punkte aus der Hausordnung führt leider regelmäßig zu Konfrontationen zwischen den Bestandnehmern. Aus diesem Grund empfehlen wir bereits vorab das Studium dieser wichtigen Information.

 

Auszug aus der Hausordnung

 

Die Benützung der Wohnung (des Geschäftslokales) ist nur dem jeweils Berechtigten und seiner Familie gestattet. Die Aufnahme und Beherbergung weiterer Personen ist nur mit schriftlicher Bewilligung der Vermieterin gestattet. Jede Art von Untervermietung oder Aufnahme von Dritten ist strengstens untersagt.

 

Veränderungen am Bauzustand der Wohnung und deren Zubehör, Änderungen an den Installationen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht vorgenommen werden.

 

Die Wohnung (das Geschäftslokal) mit allen Nebenräumen sowie die Allgemeinanlagen des Hauses sind pfleglich und ordentlich zu behandeln. Für jede Schädigung, die das Ausmaß einer natürlichen Abnutzung überschreitet, haftet die schuldtragende Partei. Sollte bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigung die schuldtragende Partei nicht feststellbar sein, so haben die hieraus entstehenden Kosten alle Parteien des betreffenden Wohnhauses gemeinsam zu tragen.

 

Gänge und Stiegen sind rein zu halten und nach dem Reinigungsplan von den Parteien selbst gründlich zu reinigen, sofern dies nicht durch eine dazu beauftragte Reinigungsfirma durchgeführt wird. Dies gilt auch für Keller- und Dachbodenräume sowie die unmittelbare Umgebung des Hauses wie Hof, Gehsteige, Müllplätze und Gärten.

 

Fahrzeuge aller Art dürfen nur an den hiefür zur Verfügung gestellten Plätzen abgestellt werden. Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht erlaubt. Behördlich nicht angemeldete Kraftfahrzeuge dürfen ebenfalls nicht abgestellt werden (ausgenommen bei Wechselkennzeichen, wenn dies der Siedlungsgesellschaft rechtzeitig mitgeteilt wird). Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Einrichtungsgegenstände, Fahrräder, Kinderwagen und dgl. dürfen in Stiegenhäusern, Gängen und gemeinsam benutzten Vorräumen aus Sicherheitsgründen nicht abgestellt werden. Auf den gemeinsam genutzten Außenanlagen des Hauses dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Vermieterin keine Hütten, Kleintierställe, Garagen, Flugdächer u. dgl. errichtet bzw. aufgestellt werden oder Material jeglicher Art gelagert werden.

 

Haustore mit elektrischen Türöffnungsanlagen sind aus Sicherheitsgründen ganztägig geschlossen zu halten. Dies gilt auch für Tiefgaragentore und Kellerzugänge.

 

Den Wohnungsinhabern und ihren Angehörigen wird ein friedliches Verhalten untereinander im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens zur Pflicht gemacht. Als besondere Vorschrift gelten:

In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr darf die Nachtruhe in keiner Weise gestört werden.

Auch bei Tag ist jedes unnötige Lärmen und Schreien untersagt und auf den Ruhebedarf von Kranken und Nachtarbeitern Rücksicht zu nehmen.

Kinder sind zu ruhigem und anständigem Betragen zu verhalten. Das Spielen und Aufhalten auf den Gängen, Stiegen, Dachböden, in den Kellern und vor den Fenstern der Mitbewohner, sowie das Fußballspielen in Höfen und auf Vorplätzen ist untersagt. Hiefür sind die dafür bestimmten Spielplätze zu benützen.

 

Tierhaltung ist im Bereich der Gesamtliegenschaft sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bestandgegenstands ausdrücklich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist die artgerechte Haltung wohnungsüblicher Kleintiere in Behältnissen (das sind z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten).

 

Die Veränderung der Außenanlagen, insbesondere das eigenmächtige Pflanzen von Sträuchern, Hecken, Bäumen, etc., ist nicht gestattet.